Wegen des guten Klimas, der schönen Landschaften und der sehr guten Verkehrsanbindung ist Spanien des Deutschen liebste Adresse. Tipps, was man beim Kauf von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen in Spanien beachten sollte. Spanien, Finca in Spanien, Ferienhaus in Spanien, Haus in Spanien, ein landestypisches Ferienhaus kaufen: Spanien ist der Traum vieler Deutscher.
Viele Jahre stiegen die Immobilienpreise in Spanien in ungeahnte Höhen: Ein gutes Klima, eine sehr gute Verkehrsanbindung sowie die reizvolle Landschaft der Costa Brava, Costa Dorada und Costa Blanca liesen die Nachfrage nach Ferienhäusern immer weiter steigen. Doch dieser Bauboom führte zu einer riesigen Immobilienblase und jetzt befinden sich die Preise im freien Fall und es sind Rückgänge zwischen 20 und 50 Prozent zu verzeichnen, so berichtet der Deutsche Schutzverein Auslandsimmobilien (DSA). Viele Ferienwohnungen und Ferienhäuser finden keine Käufer mehr.
Ob man angesichts der gefallenen Preise jetzt schon von Schnäppchen reden kann, ist ungewiss. Niemand kann vorhersagen, wie dramatisch die Immobilienkrise sich auswirkt und wie lange sie noch dauern wird. Jedoch jetzt wo die Goldgräberstimmung vorüber ist, sind die Käufer in einer guten Verhandlungsposition. Das eine oder andere Schmuckstück unter den Ferienvillen und -häusern kann zu niedrigeren Einstandspreisen erworben werden als dies noch vor einigen Jahren war.
Beim Kauf einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses in Spanien fallen in der Regel folgende Kosten an:
- Gebrauchtimmobilien: je nach Region 6 oder 7 % Grunderwerbsteuer; Neubauten: 7% Mehrwertsteuer.
- Dokumentensteuer: Die HöDie ist unterschiedlich, meist 0,5 % des Kaufpreises (nur bei Mehrwertsteuer fällig)
1,5 % für den Notar und Grundbucheintrag. - Wertzuwachssteuer und Veräußerungsgewinnsteuer sind vom Verkäufer zu zahlen.
Wer in Spanien eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus erwerben will, sollte einige Grundregeln beachten. Denn der Kauf läuft ganz anders ab als in Deutschland:
- Eine mündliche Vereinbarungen oder ein Vertrag auf einem Schmierzettel sind in Spanien ohne notarielle Beurkundung rechtskräftig. Wer es sich anders überlegt, kann zu Schadenersatz verpflichtet werden. Preis und Kaufbedingungen sollten deshalb mit Vorsicht und mit Zeugen ausgehandelt werden.
- Vor Vertragsunterzeichnung sind unbedingt die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen: Eine beglaubigte Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges gibt hier immer Aufschluss. Beurkundende Notare müssen diese nach spanischem Recht vorlegen.
- Lassen Sie sich nachweisen, dass Ihr Verkäufer in den vergangenen fünf Jahren die Grundsteuer gezahlte.
- Eigentumswohnungen: Überprüfen Sie, ob der bisherige Eigentümer die Kosten an die Hausverwaltung immer gezahlt hat.
- Eine spanische Besonderheit: die Wertzuwachssteuer, die üblicherweise der Verkäufer trägt.
- Überprüfen Sie immer bei Neu- und auch bei Altbauten, ob für die Immobilie eine Baugenehmigung vorliegt, denn in Spanien gibt es sehr viele Schwarzbauten. Beachten Sie für An- oder Umbauten ist eine zusätzliche Genehmigung erforderlich.
- Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von 5% bis 10 % Prozent des Kaufpreises üblich.
- Ferienvilla mit Meerblick: Durch das Küstengesetz (Ley de Costas) darf in Küstennähe nicht mehr neu gebaut werden. Kaufinteressenten sollten sich daher immer bei der Küstenbehörde informieren, ob die gewünschte Immobilie in einer der Schutzzonen liegt, rät der DSA. Eine einheitliche Regelung sucht man vergeblich. Wird gegen das Gesetz verstoßen, drohen dem Besitzer seit einigen Jahren Abriss und Enteignung.
- Vorsicht bei sogenannten Tricks um Steuern zu sparen: Um Steuern zu sparen wird in Spanien manchmal im Kaufvertrag ein geringerer Verkaufspreis angegeben und der Rest soll in bar bezahlen werden. Wer dies übertreibt dem drohen Nachforderungen des Finanzamtes. Diese können höher sein als als der richtige Kaufpreis, warnt die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien.