Urlaub kann so schön sein. Haben wir zuviel davon? Urlaubstage im Vergleich.

Kurzmitteilung

Wenn es nach zwei Verbänden der mittelständischen Wirtschaft geht, dann haben es die deutschen Arbeitnehmer viel zu gut. Gestern sahen sie die Zeit gekommen, die Beschäftigten aus ihrer sozialen Hängematte zu schubsen: Zwei ihrer Verbandsvertreter sind mit der Idee nach vorne geprescht, den Urlaubsanspruch zu reduzieren – und zwar drastisch. Sechs Wochen seien zuviel, vier Wochen reichten völlig aus, sagte die Chefin des Unternehmerverbands mittelständische Wirtschaft (UMW), Ursula Frerichs. Auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) ist für eine zeitweise Absenkung – auf fünf Wochen. Das sei auch wegen des akuten Fachkräftemangels erforderlich, argumentiert BVMW-Präsident Mario Ohoven.

Ferien in Spanien, Urlaub an der Costa Brava mit der Familie oder Freunden.

Urlaub kann so schön sein. Haben wir zuviel davon?

Wenig hilfreich ist es auch, wenn man dieselbe Maßnahme mit zwei sehr widersprüchlichen Begründungen verlangt. Ein Musterbeispiel dafür ist BVMW-Präsident Mario Ohoven. „Bild“ sagte er: „Der Mittelstand hat jetzt wieder volle Auftragsbücher, da wird jeder gebraucht.“ Vor einem Jahr hatte Ohoven die Arbeitnehmer ebenfalls aufgefordert, auf Urlaub zu verzichten – damals der Krise wegen. Da fragt man sich, unter welchen Bedingungen ein Arbeitnehmer dann mehr Urlaub verlangen kann.

Über einen Monat lang frei pro Jahr.

Unbestreitbar ist allerdings, dass Deutschland in Sachen Freizeit ein Arbeitnehmerparadies ist – im Durchschnitt. Gemittelt hat ein abhängig Beschäftigter hier 40,5 Tage frei. Nur die Schweden haben mehr. Die Polen, am Ende der europäischen Urlaubskette, müssen mit insgesamt 30 Tagen auskommen.
Allerdings steckt der Teufel im Detail: Die Summe setzt sich aus Urlaub und Feiertagen zusammen. Und schon allein die Zahl der Feiertage unterscheidet sich drastisch. In Bayern sind es 13 Tage, in Berlin, Hamburg und Bremen nur neun. Der Zusammenhang einer größeren Zahl an Arbeitstagen mit dem wirtschaftlichen Erfolg lässt sich allerdings auch daran nicht ablesen. Sonst müsste Berlin in Deutschland ganz vorne sein.

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Kurzmitteilung

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Wer in den kommenden Wochen eine Ferienreise ins EU-Ausland plant, kann mit unseren Urlaubstipps entspannt in den Urlaub starten.
Mit dem Handy im EU-Ausland
Die EU-Kommission hat die Preise für die Benutzung des Handys im Ausland drastisch gesenkt. Im EU-Ausland geführte Gespräche werden mit maximal 35 Cent (netto) pro Minute verrechnet, eingehende Anrufe kosten im Ausland maximal 11 Cent (netto) pro Minute. Auch der Versand einer SMS kostet nur noch 11 Cent (netto). Gerade hat die EU-Kommission vorgeschlagen, auch das Daten-Roaming im Ausland zukünftig preiswerter zu machen. Damit beim Telefonieren keine höheren Preise berechnet werden, sollte vorher beim Anbieter der Eurotarif für Auslandstelefonate beantragt werden. Der Wechsel ist kostenlos und findet innerhalb eines Werktages statt.

Eine Aufstellung der Eurotarife der Mobilfunkanbieter in allen 27 EU-Mitgliedstaaten finden Sie hier.

EU sorgt für Fahrgastrechte bei Flug- und Zugreisen
Verspätung, Stornierung, Gepäck verschwunden: Bei Reisen treten manchmal unangenehme Problem auf. Urlauber sollten sich vorher über ihre Fahr- und Fluggastrechte, die in der EU gelten, informieren. Ob es bei Flugausfällen um eine anderweitige Beförderung oder eine Entschädigung geht – für die Rechte als Flugpassagier ist gesorgt. Auch Bahnreisende haben dank der EU verbindlichen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Vorher waren sie bei Verspätungen und Zugausfällen auf die Kulanz der Bahnunternehmen angewiesen.

Weitere Informationen und das EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte finden Sie hier.

Notrufnummer 112 gilt in der gesamten EU
In allen EU-Ländern gilt die einheitliche Notrufnummer 112 – ob mobil oder aus dem Festnetz. Diese Nummer kann bei allen Notfällen im Ausland gewählt werden. Ganz egal, ob es sich um einen Unfall, einen Hausbrand, oder einen Einbruch handelt. Viele Mitarbeiter, die die Notrufe entgegen nehmen, sprechen auch Fremdsprachen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Über 180 Millionen Europäer nutzen EU-Krankenversicherungskarte
Rund 35 Prozent aller EU-Bürger nutzen bereits die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die Karte gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Sie deckt alle medizinischen Leistungen ab, die während eines vorübergehenden Aufenthalts zu Urlaubs‑, Arbeits‑ oder Studienzwecken erforderlich sind. Bei Krankheit oder Unfall in einem anderen Land hat der Karteninhaber Anspruch auf die gleiche medizinische Behandlung und Bedingung wie der im Land versicherte Patient.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Ungetrübter Badespass
In der gesamten EU gelten strenge Standards für Badegewässer. Ihre Qualität wird regelmäßig untersucht. Der jüngste Badegewässer-Bericht der EU-Kommission vom Juni zeigt: An den meisten Stränden und Badegewässer ist das Wasser sauber.

Eine interaktive Karte mit allen Badestellen fnden Sie hier.

Alles sonnenklar beim Sonnenschutz
Die EU-Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln kommt den Verbrauchern gerade jetzt zum Beginn der Feriensaison zugute: Mittlerweile verfügen 96 Prozent der Produkte über das von der EU-Kommission empfohlene Mindestmaß an UVA-Schutz und über ein verbraucherfreundlich gestaltetes Etikett. Die Kennzeichnungen, darunter ein UVA-Logo oder -Siegel auf den Flaschen und das Verbot irreführender Ausdrücke wie „Sunblocker“ oder „völliger Schutz“, hatte die Europäische Kommission empfohlen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Urlaub mit dem Haustier
Auch der Familienhund darf mit in den Urlaub. Damit es bei der Einreise in andere EU-Länder keine Probleme gibt, gilt seit dem 3. Juli 2011 die Kennzeichnungspflicht für Haustiere. Die Tiere müssen durch einen implantierten Mikrochip markiert werden, auf dem der im Heimtierpass vermerkte alphanumerische Code zur Identifizierung gespeichert ist. Für Reisen nach Großbritannien, Malta und Irland ist eine solche Chipkennzeichnung zwingend. Für Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten genügt auch eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht worden ist und den Code zur Identifizierung wiedergibt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Rote Kelle für Verkehrssünder
Verkehrssünder müssen künftig mit einer Verfolgung ihrer Delikte rechnen, auch wenn diese nicht im Heimatland stattgefunden haben. Raser und Drängler werden dank einer Initiative der EU-Kommission jetzt europaweit verfolgt. Bisher sind die Strafzettel oft nicht bis zum ausländischen Verkehrssünder gelangt. Auch für deutsche Fahrer gilt: Die Verkehrsregeln müssen befolgt werden, ob in Deutschland oder im Ausland.

Einen Überblick über die Verkehrsregeln in allen EU-Staaten finden Sie hier.

Europa fast grenzenlos – Reisen ohne Reisepass und Grenzstau
Oft merken Europas Bürger es gar nicht mehr, wenn Sie von einem Land ins andere wechseln. Seit 1995 gilt für Personen im sogenannten Schengen-Raum die uneingeschränkte Reisefreiheit. Dazu gehören inzwischen Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Innerhalb dieser Länder gibt es außer in Ausnahmefällen keine Grenzkontrollen und das Reisen ohne Pass ist möglich. Den Pass sollten Sie aber auch bei Reisen innerhalb der EU stets mitführen, für den Fall, dass Sie sich ausweisen müssen, oder aus Sicherheitsgründen.

Weitere Infos finden Sie hier.

Euro erspart lästigen Umtausch
Der Umtausch der D-Mark in Peseta, Lira und Francs gehört der Vergangenheit an: In siebzehn EU-Staaten ist der Euro inzwischen gesetzliches Zahlungsmittel, wer dorthin reist, muss sich um einen Geldumtausch nicht mehr kümmern. Auch was den bargeldlosen Zahlungsverkehr angeht, so hat sich seit dem 1. Januar 2008 für den Verbraucher und den Reisenden viel getan. Seitdem gibt es SEPA (Single European Payment Area), den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden.