☀️ Urlaub mit Hunde in Spanien am Mittelmeer

Das Mitbringen von Haustieren wie Hund und oder Katze ist bei den meisten unserer Ferienunterkünften kein Problem und es sind willkommene Feriengäste. Haustiere sind aber immer vorher anzumelden. In den meisten Fällen wird in Spanien eine Zusatzgebühr fällig. Für Ihre Planung möchten wir Ihnen einige Tipps mit auf die Reise geben.

Einreisebestimmungen und Wissenswertes für den Urlaub mit Hund in Spanien.

Bei der Einreise nach Spanien muss für den Hund ein EU-Heimtierausweis vorgelegt werden, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen ist. Die Impfung sollte mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) erfolgt sein. Die Erstimpfung eines Welpen muss mindestens 21 Tage zurück liegen. Es gibt auch Informationsquellen, die von 31 Tagen sprechen. Die letzte Impfung des Hundes gegen Tollwut darf nicht älter als 12 Monate sein bzw. sollte der Impf-Intervall den Empfehlungen des Impfstoffherstellers entsprechen.

Naturgemäß muss ein Welpe bei der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 3 Monate alt sein. Jüngere Tiere können ausnahmsweise ungeimpft nach Spanien einreisen, sofern keine akute Tollwutgefährdung besteht. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrem Tierarzt beraten, da in dem Fall weitere Vorschriften zu beachten sind.

Es ist ferner ratsam, sich vom Tierarzt ein Gesundheitszeugnis für den Hund ausstellen zu lassen, so dass die Einreise nach Spanien ohne Komplikationen erfolgen kann.

Um den Hund eindeutig identifizieren zu können, muss ihm ein Mikrochip implantiert worden sein. Alternativ wird während einer Übergangszeit bis Anfang Juli 2011 auch eine gut lesbare Tätowierung akzeptiert.

Für als gefährlich eingestufte Rassen wie Pitbull Terrier, der Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú und der Akita-Inú gilt generell die Leinen- und Maulkorbpflicht. Sollte der Hundebesitzer eine dieser oder ähnlicher Rassen führen, kann es zusätzlich notwendig werden, das Tier bei der zuständigen Gemeinde anzumelden und auch ein „Kampfhundeformular“ auszufüllen. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der spanischen Botschaft.

Hundestrände in Spanien.

Hunde sind an spanischen Stränden meist unerwünscht. Mancherorts wird diese Regelung streng überwacht, so dass ein Verstoß sogar zu einem Bußgeld führen kann. Es gibt aber auch Strandabschnitte, an denen Hunde teilweise oder zu bestimmten Zeiten geduldet werden. Das sind vor allem die weniger überlaufenen Zonen. Diese werden meist als Geheimtipp gehandelt und sind nur selten offiziell als Hundestrand ausgewiesen. Generell sind in der Nebensaison bessere Bedingungen für das Baden mit Hund zu erwarten. Ein Ferienhaus mit Pool ist eine denkbare Alternative. Dann kann sich die Familie im Pool erfrischen und ihre Aktivitäten im Umkreis mit dem Hund planen.

Bei vernünftiger Urlaubsplanung ist Spanien für einen Urlaub mit Hund gut geeignet. In vielen ländlichen Gebieten können sich die Tiere recht frei bewegen. In den Touristenhochburgen wandelt sich die Meinung über Hunde langsam zum Positiven, wobei man dort mit einem Aufenthalt in der Nebensaison besser beraten ist. Besonders positiv fällt auf, dass immer mehr Vermieter Ferienwohnungen und Ferienhäuser auch an Urlauber mit Hund vermieten. Eine große Auswahl für Ihren Spanien-Urlaub mit Hund finden Sie bei uns. Ihr Haustier ist ein willkommener Feriengast. Bitte beachten Sie dass Haustiere aber auf jeden Fall vorher anzumelden sind. Eine Zusatzgebühr wird in den meisten Fällen in Spanien fällig.

Mitnahme des Hundes in öffentlichen Verkehrsmitteln.

In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. In Zügen reisen die Tiere in einer Transportbox im Gepäckwagenabteil. Das sollte man sich vorab natürlich gut überlegen und im Fall des Falles eine Hundetransportbox parat haben.

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